SCHUTZRECHTE

Property Rights

Verehrte Kunden,

Die Firma GRAF Synergy ist bekannt für seine Fähigkeit, Innovationen zu entwickeln und qualitativ hochwertige Produkte nach modernsten technologischen Standards zu produzieren.
GRAF war der erste Hersteller, der eine „nahtlose“ Technologie entwickelte, und der erste, der Schweißmaschinen auf dem Markt verkaufte, die eine Eckenverputzmaschine nicht benötigen. GRAF ist das einzige produzierende Unternehmen mit fast zehnjähriger Erfahrung im nahtlosen Bereich des Schweissens. Bis Ende 2020 werden mehr als 530 nahtlose Schweißer unserer Serien SL4FF und SL4FF EVO geliefert, die Fenster für unsere Kunden herstellen.
GRAF Synergy erklärt den Kunden lieber die Eigenschaften seiner Maschinen.

In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, auf die von Wettbewerbern auf dem Markt verbreiteten Nachrichten zu reagieren.

GRAF Synergy erhöht regelmäßig seine starken Investitionen in Forschung und Entwicklung und ist Inhaber mehrerer in Deutschland validierter europäischer Patente für unser Gerät zum Schweißen von profilierten Kunststoffelementen, wie EP 3156214 („EP’214“), EP 2822751 ( „EP’751“) und EP 3141374 („EP’374“). Natürlich erwarten wir, dass unsere Wettbewerber immer die Eigentumsrechte respektieren.

Einer unserer Wettbewerber, die Firma URBAN, argumentiert, dass seine Produkte kein Patent von GRAF Synergy verletzen.

Nach Ansicht mehrerer Patentexperten ist die Verletzung offensichtlich.Nach dieser starken Überzeugung hat GRAF vor dem Düsseldorfer Gericht einen umfassenden Rechtsstreit gegen URBAN wegen Verstoßes gegen das EP 214 durch die Schweißmaschinen von URBAN eingeleitet.
Das Verfahren steht noch aus.

Gegen das EPA 214 haben die Firma URBAN und andere Wettbewerber beim EPA (dem Europäischen Patentamt) Widerspruch eingelegt.Am 21. Januar hat die Einspruchsabteilung des EPA eine Entscheidung über den Widerruf des Patents getroffen, und GRAF wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, sobald diese veröffentlicht wird.Wir sind von der Gültigkeit des EP’214 überzeugt, nicht nur, weil das EPA es ursprünglich gewährt hat, sondern auch, weil das „Österreichische Patentamt“ es nach Prüfung derselben Einwände für gültig hält. Daher ist EP’214 bis zur Veröffentlichung und dem folgenden Rechtsbehelf noch gültig. Darüber hinaus müssen URBAN und andere Wettbewerber den Schutzumfang anderer oben genannter GRAF-Patente berücksichtigen, um die nahtlose Graf-Technologie zu schützen. Insbesondere EP’751 (nicht mehr ablehnbar und gültig bis 2032) und EP’374, die URBAN vor dem EPA ablehnte (was ein echtes Interesse an einer solchen Technologie zeigt), aber das Europäische Patentamt lehnte Urban und die anderen Einwände ab und bestätigte die volle Gültigkeit des EP’374.

Aus diesem Grund sind wir fest davon überzeugt, unsere gültige Technologie vor denjenigen zu schützen, die sie kopieren, und sogar in ihren jeweiligen Ländern, in denen sie ihren Sitz haben, anzugreifen, wie dies geschehen ist.

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